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Inzwischen besteht die Rauchmelderpflicht in (fast) ganz Deutschland. Nur zwei Bundesländer haben sich bisher eine Übergangsfrist eingeräumt bis Ende 2020. Darunter befindet sich auch Brandenburg. Das andere Bundesland ist Berlin, was keinen verwundern dürfte. Termine werden hier nicht ganz so ernst genommen, wie es im Rest von Deutschland der Fall ist.
In Brandenburg gilt für Bestandsbauten eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Neu-und Umbauten müssen seit dem 1.7.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Dabei müssen Rauchmelder in:
- allen Aufenthaltsräumen,
- Schlafzimmern und
- Fluren, die als Fluchtweg dienen
montiert werden. Verantwortlich für die Installation der Rauchmelder und die Wartung ist der jeweilige Wohnungseigentümer. Im folgenden findest Du alle Informationen dazu.
Welche Fristen gibt es für die Montage von Rauchmeldern in Brandenburg?
- Bei Neubauten und Umbauten ist seit dem 1.7.2016 die Montage von Rauchmeldern zwingend vorgeschrieben
- Bei Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020
Wer ist verantwortlich für die Installation der Rauchmelder?
In Brandenburg hat man sich dafür entschieden, dass der Eigentümer für die Installation zuständig ist. Das gilt sowohl bei selbst genutztem als auch bei vermieteten Wohnraum.
Wer ist verantwortlich für die Wartung?
Auch hier gilt die volle Verantwortung für den Eigentümer. Das gilt in Mietwohnungen und auch im selbstgenutzten Wohnraum.
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Laut der Landesbauordnung in Brandenburg müssen in allen Aufenthaltsräumen Rauchmelder angebracht werden. Ausgenommen davon sind Küchen und Bäder.
Außerdem muss in jedem Flur, der als Rettungsweg ins Freie oder ins Treppenhaus dienen, eine Montage vorgenommen werden. Je nach Größe des Flures kann das auch die Montage von mehreren Rauchmeldern bedeuten. Mehr dazu in meiner Montageanleitung.
In Einfamilienhäusern, in denen ein offener Treppenraum vorhanden ist, wird auch dieser als Fluchtweg angesehen.Deshalb muss auch hier ein Melder auf jedem Stockwerk angebracht werden.
Wo finde ich die Landesbauordnung von Brandenburg
Unter dem folgenden Link findest Du alle Details zur Rauchmelderpflicht in Brandenburg. Zur Landesbauordnung Brandenburg
Was bedeuteten Bestandsbauten und Neubauten?
Unter Neubauten werden alle neu gebauten Wohnungen und Häuser verstanden. Allerdings gehören hier auch sehr umfangreiche Umbauten dazu. Hier muss man im Zweifelsfalle beim Land nachfragen.
Unter Bestandsbauten versteht man einfach alle älteren Wohnungen und Häuser. Hier wurden Übergangsfristen eingeräumt, die teilweise deutlich länger sind.
Was versteht man unter einer regelmäßigen Wartung?
In den Landesbauordnungen wird immer auf eine regelmäßige Wartung verwiesen, ohne dass es genauer ausgestaltet ist. Deshalb gibt es hier etwas Gestaltungsspielraum, der natürlich wieder zu Unsicherheiten führt. Tatsächlich machen sich viele Mieter häufig Sorgen über den Begriff der regelmäßigen Wartung. Eigentlich ist es weniger kompliziert, als es sich anhört.
Unter der regelmäßigen Wartung werden eigentlich nur 3 Dinge verstanden:
- Prüfung der Funktionsbereitschaft des Rauchmelders
- Säuberung der Rauchkammer von außen
- Dokumentation in einem Rauchmelder-Wartungsheft (findet man kostenlos im Internet oder kauft es sich günstig im Handel)
Die regelmäßige Wartung kann der Mieter selber machen
Auch wenn es natürlich viele Handwerker anders suggerieren: die regelmäßige Wartung kann vom Mieter ohne Probleme selber gemacht werden. Auch die Dokumentation im Wartungsheft kann natürlich selber eingetragen werden. Bisher sind mir aber keine Fälle bekannt, wo eine Versicherung tatsächlich ein Wartungsheft sehen wollte.
Man stelle sich das einmal in der Praxis vor. Nach einem Wohnungsbrand, wo fast alle persönlichen Dokumente verbrannt sind, soll man dann sein Wartungsheft vorlegen? Wieder mal ein Beweis für die theoretischen Überlegungen von Politikern und Gesetzgebern.
Die Durchführung der je regelmäßigen Wartung: so funktioniert es
Trotzdem würde ich immer empfehlen die Wartung einmal im Jahr durchzuführen. Mir persönlich geht es dabei nicht um irgendwelche Gesetze und Verordnungen, sondern um die Sicherheit von mir und meiner Familie. Daran sollte jeder denken, wenn er sich über irgendwelche Wartungshefte amüsiert.
Prüfung der Alarmbereitschaft
Dafür muss man nur den Prüfknopf auf dem Rauchmelder drücken. Der Rauchwarnmelder signalisiert dann seine Betriebsbereitschaft, durch das in der Bedienungsanleitung angegebene Signal.
Für einen Testbericht von mir habe ich die Prüfung der Funktionsbereitschaft im Video demonstriert.
Bei sehr guten Meldern hört man einen etwas leiseren Alarmton. Bei Billig-Meldern (und auch leider bei vielen teuren) hört man die vollen 85 dB. Nicht unbedingt eine Freude, ist aber wichtig.
Ich empfehle Euch deshalb immer mit einem langen Stiel auf den Knopf an der Decke zu drücken, um möglichst weit weg vom Melder zu sein. Denn wenn ihr auf einer Leiter stehend auf diesen Prüfknopf drückt und die vollen 85 dB losgehen, dann ist das wirklich unangenehm. Natürlich könnte auch ein paar Ohrenschützer tragen.
Signalisiert der Melder, dass alles in Ordnung ist, dann wäre dieser Punkt abgehakt. Wenn der Rauchmelder hier kein Signal von sich gibt, dann ist er Defekt und muss ausgetauscht werden. Deshalb macht man diese Prüfung.
Rauchkammer von außen prüfen
An jedem Rauchwarnmelder gibt es eine Rauchkammer. Diese kannst Du auf dem Foto bei einem Testmodell von mir sehen. Sollte sich vor der Rauchkammer tatsächlich einmal Staub ansammeln oder sogar Spinnweben, dann muss man das entfernen. Denn der Rauch muss natürlich im Brandfall ungehindert in diese Kammer eindringen können, damit der Alarm zuverlässig ausgelöst werden kann.
Dokumentation in einem Wartungsheft
Diese beiden Vorgänge sollte man dann idealerweise in einem Wartungsheft mit Unterschrift und Datum dokumentieren.