Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Bayern – gesetzliche Regelungen und Hinweise

Letzte Aktualisierung am von Alexander

Im Bundesland Bayern hat man die Rauchmelderpflicht für Neubauten zum 01.01.2013 eingeführt. Allerdings hat man sich hier viel Zeit genommen für die Übergangsfrist bei den Bestandsbauten. Erst am 31.12.2017 endet diese Übergangsfrist und in allen Häusern und Wohnungen müssen dann Rauchmelder angebracht sein.

Jeising GS506G Rauchmelder im Test
Jeising GS506G Rauchmelder im Test

Wie in allen Bundesländern wurde auch in Bayern in Neubauten und Bestandsbauten unterschieden. Zuerst einmal wollen wir für Sie den Unterschied aufzeigen.

Unter Neubauten werden neu erstellte Wohnungen und Häuser verstanden. Allerdings auch umfangreiche Umbauten.

Bestandsbauten hingegen sind ältere Wohnungen und Häuser, bei denen man längere Übergangsfristen eingeräumt hat.

Im Bundesland Bayern gibt es allerdings eine Ausnahme: hier wird noch in Sonderbauten unterschieden. Unter Sonderbauten versteht die bayerische Bauverordnung (Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBo)) Anlagen und Räume die aufgrund ihrer Eigenschaften ein spezielles Gefahrenpotenzial haben.

Festgemacht wird dies an Eigenschaften wie die Anzahl der Bewohner, die Größe des Baus und weiterer Faktoren. Nachzulesen ist das in der Bauordnung.

Klar unter Sonderbauten fallen folgende Bauten:

  • Hochhäuser, da hier aufgrund der Höhe und der großen Anzahl an Bewohner eine spezielle Gefahr ausgeht.
  • Bauten und Gebäude in denen mehr als 100 Personen zur gleichen Zeit untergebracht sind. (Beispielsweise Hotels, Altersheime etc.)

Diese Definition von Sonderbauten sichert den Schutz dieser speziellen Einrichtungen. Ansonsten besteht wie gesagt die Übergangsfrist bis zum 31.12.2017. Ab dem 01.01.2018 sind dann auch in den Bestandsbauten zwingend Rauchmelder vorgeschrieben.

Wichtigste Fakten zur Rauchmelderpflicht in Bayern:

  • In Neubauten müssen Rauchmelder seit dem 1.1.2013 eingebaut sein
  • In Sonderbauten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung
  • In Bestandsbauten, also ältere Wohnungen und Häuser die nicht in die beiden anderen Kategorien fallen, müssen Rauchmelder zwingend ab dem 01.01.2018 angebracht sein.

Die Details zur gesetzlichen Regelung finden Sie in der bayerischen Bauordnung in Art. 2 Abs. 4

Wo sind die Rauchmelder anzubringen?

Eine Frage die uns immer wieder gestellt wird: Wo und wie viele Rauchmelder müssen wir bei uns anbringen. Dies klärt in Bayern Art. 46 Abs. 4 der bayerischen Bauordnung. Rauchmelder müssen demnach in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die von Aufenthaltsräumen wegführen oder hinführen, angebracht sein. Jeweils ein Rauchmelder ist hier zu montieren.

Wie genau diese Montage im Raum auszusehen hat, haben wir in einem separaten Artikel beschrieben: zur Montage von Rauchmeldern

Wer muss die Rauchmelder anbringen: Mieter oder Vermieter?

Leichte Anbringung mit Klebepads
Leichte Anbringung mit Klebepads

Seit Einführung der Rauchmelderpflicht ein beliebtes Thema der Diskussion: wer ist denn nun verantwortlich für die Montage und den Kauf der Rauchwarnmelder.

In Bayern wird das ganz klar in der Bauverordnung geregelt. Bei Neubauten muss natürlich der Bauherr für die Montage der Rauchmelder sorgen. Bei Bestandsbauten ist der Eigentümer verantwortlich für den Einbau und Kauf. Auch bei einem Defekt eines Rauchmelders ist der Eigentümer für den Austausch verantwortlich.

Für die regelmäßige Wartung ist hingegen der Mieter zuständig. Die Wartung wird in der Regel einmal im Jahr fällig und beschränkt sich im Prinzip auf die Prüfung der Alarmfunktion.

Keine große Sache, denn das kann man mit einem Druck auf den Knopf des Melders prüfen. Ist dieser defekt, dann ist wieder der Eigentümer verantwortlich für den Austausch.

In der Praxis wird das in aller Regel so gelöst, dass der Eigentümer die Melder kauft und dem Vermieter übergibt. Dieser montiert dann die Melder in seiner Wohnung. Das ist mit Klepepads, wie auf dem Foto, ein Kinderspiel und in wenigen Minuten erledigt.

Da sich natürlich wieder einige Mieter quer stellen und die Montage durch den Vermieter vornehmen lassen wollen, muss dieser dann auf Handwerker zurückgreifen. Dass das auf Umwegen wieder bei mMieter landet, als Kostenpunkt auf einer Nebenkostenabrechnung, will ich hier nur einmal erwähnen. Deshalb sollten Mieter sich nicht kleinkariert anstellen und die Montage selber durchführen. Ausnahmen sind natürlich Personen, die dazu körperlich oder aufgrund ihres Alters nicht in der Lage sind.

Was bedeutet regelmäßige Wartung?

Ein Begriff der vielen Mietern immer Angst gemacht hat, ist der Begriff der regelmäßigen Wartung und Prüfung. Teilweise wird es auch als Prüfung der Funktionsbereitschaft beschrieben. Hört sich sehr kompliziert an, ist aber ein sehr einfach.

Auf allen Rauchwarnmeldern ist ein so genannter Prüfknopf angebracht, den man drücken kann um die Funktionsfähigkeit des Melders zu prüfen. Die regelmäßige Wartung umfasst nun genau diese Funktionsprüfung. Man drückt den Knopf auf jedem Melder und der Melder gibt ein Signal von sich, wenn er einsatzbereit ist. Tut er dies nicht, so ist er defekt und muss ausgetauscht werden. Kommt allerdings relativ selten vor.

Außerdem sollte man kurz die Rauchkammer von außen anschauen, ob hier vielleicht Spinnweben oder Staub den Eintritt von Rauch erschwert. Wenn das der Fall ist, sollte man das kurz reinigen und das war’s schon. Kein großes Problem also.

Will man es perfekt machen, dann dokumentiert man den Vorgang mit Unteschrift und Datum in einem Wartungsheft. Schließlich leben wir in Deutschland und da braucht man immer eine schriftliche Dokumentation. Diese Rauchmelder Wartungshefte kann man im Internet kostenlos zum Download finden oder man kauft eines im Handel.

Rauchmelder im Test:
In meinen Rauchmelder Tests habe ich einige Rauchmelder, die sehr beliebt und gut bewertet sind, selber getestet. Wenn Sie also auf der Suche sind nach einem sehr guten Melder, dann schauen Sie doch einfach mal in meiner Rubrik vorbei.

Zu den Rauchmelder Testberichten

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Alexander

Seit vielen Jahren schreibe ich auf meinem Blog Rauchmelder-Guide.de über die besten Rauchmelder und was beim Umgang zu beachten ist. Ich habe mir die Testsieger bei unabhängigen Testmagazinen gekauft und genau geprüft. Außerdem viele weitere Rauchwarnmelder, die ich über die Jahre in meinen Testberichten getestet habe. Die besten haben es dann auf meinen Blog geschafft. Viele nicht. Seit längerem befasse ich mich intensiv mit Rauchmeldern, Gasmeldern und weiteren Warnmeldern. Von der Montage, über bekannte Probleme, bis hin zu den besten Modellen findest Du alles auf meinem Blog. Schau Dich einfach um. Wenn Du mehr über mich erfahren willst, dann schau auf meiner Über mich Seite rein.

2 Kommentare

    1. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Rauchmeldern hat nichts mit Eigennutzung oder Vermietung zu tun. Laut Gesetzgeber dient die Maßnahme der Sicherheit und ist unabhängig von Eigentum oder Miete umzusetzen.

      Deshalb die Antwort: ja, auch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus ist die Verpflichtung zur Anbringung von Rauchmeldern vorgeschrieben.

      Beste Grüße, Alexander

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