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In Deutschland starben viele 100 Menschen pro Jahr, weil sie im Nachtschlaf einen Wohnungsbrand nicht bemerkt hatten. Die Ursache dafür ist, dass die menschliche Nase Brandrauch während des Schlafens nicht erkennt. Wenn man aufwacht ist es dann bereits oft zu spät. Denn durch den Brandrauch entsteht gefährliches Kohlenmonoxid (CO), was zum Tod durch ersticken führt.
Deshalb wurde auf europäischer Ebene die Rauchmelderpflicht festgelegt und Länder wie Deutschland haben diese inzwischen flächendeckend umgesetzt. Bis auf wenige Nachzügler, wie zum Beispiel Bayern (Neubauten ab 01.01.2017 & Bestandsbauten ab 01.01.2018) und Berlin (Bestandsbauten erst ab 01.01.2018), ist bis heute (Stand 8. Mai 2017) die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten und Bestandsbauten bereits Vorschrift. Festgelegt ist dies in den Bauverordnungen der Bundesländer.
Die konkreten Umsetzungsvorschriften dazu wurden in der DIN 14676 definiert. Diese deutsche Norm für Rauchwarnmelder betrifft Wohnungen, Wohnhäuser und auch Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. In der DIN-Norm wurde sowohl der Einbau, der Betrieb, als auch die Instandhaltung genau definiert.
Alex Hinweis: teilweise finden sich im Internet noch etwas veraltete Informationen! Denn Ende 2012 wurde die DIN 14676 leicht verändert. Während die meisten Infos nur für Fachkräfte interessant sind findet sich jedoch eine entscheidende Erweiterung.
Fachkompetenz für Dienstleistungserbringer
Denn vor der Änderung der DIN-Norm konnte im Prinzip jeder Handwerker die Rauchmelder anbringen. Seit der Änderung ist dies nur noch Dienstleistern mit der entsprechenden Prüfung erlaubt.
Die Weiterbildung „geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ wurde deshalb ins Leben gerufen. Schulungen für diese Weiterbildung bietet der BHE und der ZVEI an.
Natürlich mag dies etwas übertrieben erscheinen, aber wir in Deutschland lieben ja Zertifizierungen und Fachkräfte. Die Anbringung und Montage von Rauchmeldern ist kein Hexenwerk und kann von jedem einigermaßen begabten Hobby Heimwerker problemlos durchgeführt werden. Wichtig dafür ist nur die entsprechenden Informationen zur Anbringung im Raum zu haben. Diese finden Sie auf vielen Internetportalen und natürlich auch hier.
Um eins noch klarzustellen: natürlich dürfen Sie auch weiterhin selber die Rauchmelder in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus anbringen. Wenn Sie jedoch eine Dienstleistung beauftragen, in der Regel ein Handwerker, dann achten Sie darauf das dieser wirklich zertifiziert ist. Ist er das nicht, so könnte es ein Problem mit der Versicherung geben wenn ein Brandfall auftritt.
Was sind Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung?
Eine häufige Frage, die ich per E-Mail bekomme, ist die Definition von „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung„. Juristendeutsch das kaum jemand versteht. Eigentlich sollte man es eher Beamtendeutsch nennen, da es auch ein Jurist nicht ohne weitere Erlüterungen verstehen kann. Weiter definiert wird es dann zu „Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur“. Jetzt alles verständlich? Natürlich nicht! Warum immer diese nicht verständlichen Umschreibungen verwendet werden ist mir völlig unklar.
Konkret heißt das:
Hotels und Pensionen bzw. ähnliche Einrichtungen (zum Beispiel Motels, Hostels) die unter zwölf Gastbetten bzw. Unterkünfte haben. Voraussetzung dafür ist das bauaufsichtlich keine anderen brandschutztechnischen Anlagen verlangt werden. Dies ist aber nur eine konkrete Definition, laut Normtext gibt es noch einige andere.
Anbringung und Einbau von Rauchmeldern nach DIN 14676
In der DIN 14676 wird definiert wie Rauchwarnmelder montiert und eingebaut werden müssen. Zu aller erst ist die Zertifizierung der verwendeten Rauchmelder nach DIN 14604 zwingend vorgeschrieben. Diese DIN-Norm definiert die Eigenschaften und Funktionen die ein Rauchmelder haben muss in Deutschland verkauft werden zu dürfen (Mehr dazu hier >>).
230 V Rauchmelder, die also über das Stromnetz versorgt werden, sind zwingend mit einer weiteren Stromversorgung auszustatten. In der Regel findet hier dann eine Batterie ihren Einsatz. Grund dafür ist natürlich der Fall, dass beispielsweise der Strom ausfällt und gleichzeitig ein Brand ausbricht. Bei einem Erdbeben zum Beispiel ein durchaus denkbares Szenario.
Ein Rauchmelder pro 60 m² und kleiner
In der Norm ist festgelegt das ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend ist, wenn dieser Raum nicht größer als 60 m² ist. Ist er größer muss ein zweiter Melder installiert werden.
Welche Räume sind zwingend vorgeschrieben?
Zwingend vorgeschrieben sind Rauchwarnmelder im:
- Schlafzimmer,
- Wohnzimmer,
- Kinderzimmer
- sowie in den Fluren die zum Ausgang führen (Fluchtwege).
Sind mehrere Schlafzimmer, Wohnzimmer bzw. Kinderzimmer vorhanden, so sind diese natürlich auch zwingend mit Meldern auszustatten.
Optional empfehle ich Ihnen aber auch das folgende zu tun, was nicht gesetzlich vorgeschrieben ist:
Sind weitere Räume im Haus bzw. Wohnung vorhanden, so sind diese auch für optimale Sicherheit mit Rauchmeldern auszustatten. Hierbei handelt es sich um beispielsweise:
- Hobbyräume,
- Arbeitsräume,
- Heizungsräume,
- ausgebaute Dachböden,
- Keller,
- etc.
Ausgenommen sind in allen Bauverordnungen die Küchen und Bäder. Das hängt damit zusammen, dass Rauchwarnmelder in Küchen und Bädern sehr viele Fehlalarme produzieren, wegen den Dämpfen die beim Kochen und Baden entstehen.
Ort der Installation im Raum
Rauchwarnmelder sind möglichst mittig im Raum an der Decke anzubringen. Zwingend vorgeschrieben ist das Wände mindestens 50 cm entfernt sind, da ansonsten die Branddetektion eingeschränkt ist. Auch einige bauliche Veränderungen, wie zum Beispiel Lampen direkt neben der Melder, sind nicht zulässig.
Für Spezialfälle werden in der Norm DIN 14676 jeweils genauere Angabe zum Montageort gemacht. Im Normalfall ist es aber in den meisten Wohnungen so, dass die Melder problemlos relativ mittig im Raum an der Decke installiert werden können.
Die einfachste Art ist die Montage mit Magnetplatten >>
Regelmäßige Wartung
Mindestens einmal im Jahr sind die installierten Melder auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Dies ist zwingend vorgeschrieben. Laut Bauverordnungen der Länder ist in aller Regel der Mieter dafür zuständig. Für den Einbau ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung, bzw. des Hauses zuständig. Genaue Angaben dazu finden Sie in meinen ausführlichen Artikeln zur Rauchmelderpflicht in Deutschland.
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung der Öffnungen zur Rauchkammer hin (siehe Bild) und eine Prüfung des Alarms.
Sichtprüfung in der Rauchkammer
Für die Branddetektion ist es wichtig, dass die Eintrittsöffnungen zur Rauchkammer nicht verdreckt sind. Manchmal setzt sich hier über die Zeit Staub und andere Partikel fest und der Rauch kann nicht mehr einwandfrei in die Rauchkammer ziehen. Das könnte im Ernstfall zu einer zu späteren Alarmauslösung führen. Deshalb muss die Eintrittsöffnung für den Rauch einmal im Jahr überprüft werden und gegebenenfalls gereinigt werden.
Testalarm durch Prüftaste
Alle nach DIN 14604 zugelassenen Rauchmelder müssen zwingend einen sogenannten Prüfknopf haben. Wird dieser gedrückt, dann prüft der Rauchmelder sich auf volle Funktionsfähigkeit und führt war im positiven Falle einen Testalarm aus.
Drücken Sie deshalb bei allen installierten Rauchmeldern diesen Testknopf, der in der Regel auf den Deckel des Rauchmelders ist.
Prüfung des Testalarms im Video beim Jeising GS 506
Je nach Rauchmelder wird dann ein eine unterschiedliche Reihenfolge von Signaltönen ausgegeben. Im Video seht ihr das am Beispiel eines von mir getesteten Rauchwarnmelders.
Alex Tipp: Übrigens ist dies auch ein Grund warum ich zu gewissen Produkten rate. Wer bereits einmal auf einer Leiter stand und einen kleinen Testknopf drückte der weiß wovon ich spreche. Denn selbst teure Rauchmelder geben dann häufig ein über 90 dB lautes, sirenenartiges Geräusch von sich, was einem spätestens nach dem zweiten Rauchmelder sehr unangenehm wird. Unheimlich nervig und meiner Meinung nach auch nicht besonders gut für die Ohren. Einige Rauchmelder haben größere Prüftasten, die man mit einem Besen beispielsweise drücken kann, aber manche eben auch nicht. Außerdem ist es trotzdem ziemlich laut. Wenn man in seinem Haus zehn Rauchmelder prüfen will, dann sollte man sich schon mal einen guten Kopfhörer zulegen. Deshalb empfehle ich Modelle die einen leiseren Testalarm haben. Rauchmelder wie der Ei650 haben nämlich beim Testalarm ein deutlich leiseres Signal als im Ernstfall. Spätestens bei der ersten Wartung wird man das dankend bemerken!
Gibt der Rauchmelder keinen Laut von sich beim Drücken des Testalarms, dann muss dieser natürlich ausgetauscht werden.
Änderungen und Ergänzungen der DIN 14676 im Jahr 2023
Im September 2023 wurde die DIN 14676-1 umfassend überarbeitet und aktualisiert. Die Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Effektivität von Rauchwarnmeldern weiter zu verbessern. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Installation von Rauchwarnmeldern in Fluren mit Unterzügen. Hier wurden die Anforderungen präzisiert, um sicherzustellen, dass der Rauch im Brandfall optimal detektiert wird. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass Rauchwarnmelder in architektonisch anspruchsvolleren Umgebungen zuverlässiger arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Aktualisierung ist die Einführung klarer Richtlinien für die Instandhaltung und Wartung der Rauchwarnmelder. Die DIN 14676-1 legt nun detailliert fest, wie regelmäßig die Geräte überprüft und gewartet werden müssen, um ihre Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Dies umfasst neben der jährlichen Sichtprüfung auch die Reinigung der Raucheintrittsöffnungen und das Testen der Alarmfunktion. Besonders für Dienstleister gibt es nun spezifische Anforderungen an die Dokumentation der durchgeführten Wartungsmaßnahmen, was die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Instandhaltung verbessert.
Integration moderner Technologien in Rauchwarnmelder
Ein weiterer wesentlicher Fortschritt, der in der DIN 14676-1 von 2023 berücksichtigt wurde, ist die Integration moderner Technologien wie Funkvernetzung und Fernwartung in Rauchwarnmeldern. Diese Technologien ermöglichen es, dass Rauchwarnmelder miteinander kommunizieren und im Falle eines Alarms alle vernetzten Geräte gleichzeitig ausgelöst werden. Dies erhöht die Sicherheit, da der Alarm im gesamten Gebäude hörbar ist und die Bewohner schneller reagieren können.
Die Fernwartung stellt eine weitere Innovation dar, die besonders für größere Wohnanlagen und vermietete Objekte von Vorteil ist. Durch die Möglichkeit, Rauchwarnmelder aus der Ferne zu überprüfen, kann die regelmäßige Wartung effizienter und kostengünstiger durchgeführt werden. Diese Funktion erlaubt es, die Funktionsfähigkeit der Geräte ohne physischen Zugang zu jeder einzelnen Wohnung zu überprüfen, was den Wartungsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Insgesamt trägt die überarbeitete DIN 14676-1 dazu bei, die Standards für die Planung, den Einbau, Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern weiter zu erhöhen. Dies verbessert nicht nur die Sicherheit in Wohngebäuden, sondern stellt auch sicher, dass moderne Technologien effektiv integriert und genutzt werden können.