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Berlin ist ein Nachzügler was die Rauchmelderpflicht angeht. Als eines der letzten Bundesländer hat aber auch Berlin eine verbindliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern beschlossen. Hier werden die Details zur gesetzlichen Vorschrift und eine Anleitung zur praktischen Umsetzung besprochen.
Übersicht der Rechtslage mit Vorschriften
Zuerst geben wir eine Kurzübersicht für die schnelle Orientierung und anschließend eine ausführliche Erläuterung der Vorschriften.
Einbaupflicht – Termine und Fristen
- Für Neubauten gilt der letzte Termin: 1. Januar 2017
- Für Umbauten: 1. Januar 2017
- Für Bestandswohnungen: 31.12.2020
Zuständig für Einbau und Wartung
- Einbau: Eigentümer (nicht explizit in der Verordnung genannt, aber in der Praxis angenommen)
- Wartung und Betriebsbereitschaft: der Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigten (dies wird explizit so geschrieben)
In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht?
- Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen angebracht werden. Die Küche, Bad und Toilette zählt nicht dazu. Also in allen Räumen der Wohnung.
- Dazu in Fluren über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Erläuterung der Bauverordung von Berlin
In Berlin gilt für Bestandswohnungen eine Einbaupflicht bis zum 31.12.2020. Bis dann muss nach den gesetzlichen Vorschriften jede Wohnung mit Meldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt der Termin ab dem 01.01.2017.
Verantwortlich und zuständig für den Einbau ist der Eigentümer. Allerdings gibt es hier im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin keine eindeutige Aussage. Warum das so ist bleibt den Machern dieser Verordnung exklusiv vorbehalten. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass der Eigentümer für den Einbau, aber nicht für die Wartung verantwortlich ist.
Damit kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt: für die Wartung und Betriebsbereitschaft ist laut Verordnungstext der Mieter verantwortlich.
Berlin hat noch eine Besonderheit. Ist in den meisten Bundesländern die Anbringung der Rauchmelder nicht in allen Aufenthaltsräumen notwendig, so ist das in Berlin anders geregelt.
In Abs. 4 des § 48 Bau O Bln (Wohnungen) wurde im Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin am 17.06.2016 der folgende Absatz 4 eingefügt. Den Originaltext der Bauordnung Berlin finden Sie weiter unten.
Durch diese Änderung ist in Berlin die Anbringung von Rauchwarnmeldern auch in allen Aufenthaltsräumen verbindlich. In anderen Bundesländern wird das in der Regel auf Schlaf- und Wohnräume, sowie die Kinderzimmer eingeschränkt. In Berlin zählen alle Räume dazu außer die Küche, Bad und Toilette.
Gesetzliche Grundlage im Original
Abs. 4 der des § 48 Bau O Bln (Wohnungen):
In Wohnungen müssen
Absatz 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
Absatz 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung
Praxisbeispiel einer praktischen Umsetzung
Um die Bauverordnung plastischer darzustellen haben wir im folgenden ein praktisches Beispiel zur Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Berlin.
Beispiel-Wohnung: Fünf Zimmer Wohnung mit Küche, Bad und Toilette (Neubau). Die Wohnung hat ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen Flur der zur Ausgangstür führt, ein Kinderzimmer und zwei weitere Räume. Einer soll in diesem Beispiel ein Arbeitszimmer sein und ein anderer ein Ankleidezimmer.
Um der Umsetzung der Rauchmelderpflicht genüge zu tun muss in dieser Wohnung in folgenden Räumen ein Rauchmelder angebracht werden:
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Flur (da Rettungsweg zum Ausgang)
- Kinderzimmer
- Arbeitszimmer
- Ankleidenzimmer
Keine Pflicht in folgenden Räumen:
In der Küche, im Bad und in der Toilette.
Da es sich um eine Neubauwohnung handelt muss dies bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt sein.
Wie die Rauchmelder richtig zu montieren sind haben wir in folgendem Artikel genau beschrieben: zur Montage >>
Wollen Sie freiwillig in der Küche oder im Bad einen Rauchmelder anbringen, dann gibt es einiges zu beachten: Hier haben wir einen Artikel dazu veröffentlicht
Anmerkung
Die Besonderheit in Berlin ist die Regelung, dass in allen Aufenthaltsräumen Rauchmelder angebracht werden müssen. Diese Verordnung geht damit deutlich über die meisten anderen Bundesländer hinaus. Große Wohnungen und Häuser benötigen damit deutlich mehr Warnmelder.
Denn auch in Arbeitsräumen, Trainingsräumen oder anderen Räumlichkeiten muss der Melder angebracht werden. Bei der Umsetzung hat sich Berlin besonders viel Zeit gelassen. Während beispielsweise in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht schon seit vielen Jahren Vorschrift ist, hat man in Berlin bei Bestandswohnungen noch bis Ende 2020 Zeit.