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Rauchmelder für gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen

Letzte Aktualisierung am von Alexander

Jedes Jahr beklagen wir in Deutschland fast 600 Tote, die durch die Folgen eines Haus- bzw. Wohnungsbrandes ums Leben kommen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist in den meisten Bundesländern inzwischen die Rauchmelderpflicht gesetzlich verankert und im großen Anteil der Bundesländer bereits verpflichtend umgesetzt worden. Das Ziel der Rauchwarnmelder Pflicht ist Menschenleben zu schützen und die Bürger vor den Folgen einer Rauchvergiftung zu schützen. Aber was ist mit Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen?

Rauchmelder retten Leben

Leider wurde in diesem Gesetzestext der große Anteil an schwer hörgeschädigten Menschen und gehörlosen Bürgern übersehen. Denn in Deutschland gibt es nach Zahlen der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ca. 17 Millionen Schwerhörige Menschen und fast 78.000 Gehörlose.

Also ein großer Anteil an Menschen, die die Vorteile eines handelsüblichen Rauchmelders nicht in Anspruch nehmen können, weil sie das Alarmsignal schlichtweg nicht bzw. nur sehr schlecht hören können. Gerade in der Nacht, in der die meisten Brandopfer bzw. Opfer einer Rauchgasvergiftung zu beklagen sind, ein echtes Problem für eine große Anzahl unserer Bundesbürger.

Da die Rauchwarnmelder Pflicht in den allermeisten Bundesländern auf die Mieter abgewälzt worden ist, und Regelungen für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose und hörgeschädigte nicht im Gesetzestext vorkommen, gibt es hier nachträglichen Regelungsbedarf (Eine Übersicht zur Rauchwarnmelder Pflicht in Deutschland finden Sie hier).

Spezial-Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte

Dabei gibt es durchaus spezielle Rauchmelder für diese Gruppe. Da ein Alarmsignal nicht geeignet ist, wurden spezielle Melder entwickelt, die mit visuellen Signalen und Vibrationsalarm eine Rauchentwicklung frühzeitig signalisieren. Die Rauchdetektionsverfahren funktionieren dabei genauso wie bei herkömmlichen Rauchmeldern mit Alarmsignal, aber das Warnelement ist für Menschen mit schlechtem bzw. überhaupt keinem Gehör ausgelegt.

Wie genau funktionieren Rauchwarnmelder mit Vibration bzw. visuellem Alarmsignal?

Die Rauchmelder arbeiten mit den gleichen Rauchdetektionsverfahren wie herkömmliche Modelle. Unterscheiden tun sie sich dann durch die Alarmtechnologie. Denn Rauchmelder für gehörlose bzw. hörgeschädigte Personen arbeiten mit einem visuellen Alarmsignal und teilweise zusätzlich noch mit einem Vibrationsalarm.

Das funktioniert folgendermaßen:

  • Der Rauchmelder ist mit einer Funkverbindung mit einem speziellen Lichtsystem verbunden
  • Bei der Detektion einer Rauchgasentwicklung werden starke Lichtblitze von diesem Lichtsystem abgegeben, die auch im Schlaf wahrgenommen werden
  • Einige Systeme verfügen darüber hinaus über ein sogenanntes Vibrationspad, dass man beispielsweise unter dem Sofakissen haben kann oder auch in der Tasche. Dieses ist ebenfalls mit Funk verbunden und vibriert bei einer Alarmauslösung. Gerade in der Nacht praktisch, wenn man dieses Pad unter dem Kopfkissen platziert.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die recht teuren Rauchwarnmelder?

Nach Verabschiedung der Gesetzestexte zur Rauchwarnmelder Pflicht in den deutschen Bundesländern wurde die verpflichtende Kostenübernahme durch die Krankenkassen von einigen Gerichten abgewiesen. Die Richter argumentierten in der Regel so, dass die Rauchwarnmelder nicht für die Behandlung einer Krankheit geeignet sind, sondern eben nur für eine Branderkennung. Das reichte den Richtern nicht, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu rechtfertigen.

Dazu muss man wissen, dass Spezial-Rauchmelder für Gehörlose und Hörgeschädigte deutlich teurer sind durch das sehr viel kostenintensivere Alarmsystem. Für eine kleine Zweizimmerwohnung landet man so schnell bei 300-400 €. Bei Einfamilienhäusern bzw. größeren Wohnungen ist man schnell mit fast 1000 € und mehr dabei. Deswegen haben einige Betroffene natürlich versucht sich die Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen, sind aber am Anfang immer gescheitert.

Bundessozialgericht (BSG) hat zugunsten der Betroffenen geurteilt

Am 18.6.2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) auf die Klage eines stark hörgeschädigten Mannes aus dem Bundesland Schleswig Holstein eine entsprechende Kostenübernahmepflicht durch die Krankenkassen bejaht. Seine zuständige Krankenkasse hatte davor die Übernahme der Kosten für die speziellen Rauchmelder abgelehnt.

Das Bundessozialgericht stellte in seiner letztendlichen Entscheidung klar., Dass Spezial-Rauchmelder für ein grundlegendes Sicherheitsbedürfnis eines Gehörlosen bzw. Hörgeschädigten dienten. Das Vorhandensein ist laut richterlicher Begründung notwendig um ein „unabhängiges und selbstständiges Wohnen“ von diesen Personengruppen zu gewährleisten. Dieses Grundbedürfnis müsste auch von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Das sehr begrüßenswerte Urteil des Bundessozialgerichtes definiert nun klar, dass Rauchmelder für Gehörlose zu den Hilfsmitteln nach Paragraf 33 SGB IV zählt und damit eine Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse verpflichtend ist. Das ermöglicht schwer Hörgeschädigten und Gehörlosen jetzt endlich sich auf ein höchstrichterliches Urteil sich zu berufen, um nicht alleine im Regen zu stehen mit einem ablehnenden Bescheid.

Geeignete Funkrauchmelder  für Gehörlose und Hörgeschädigte

Funk-Rauchmelderset Bellman Visit 868 Safe
Funk-Rauchmelderset Bellman Visit 868 Safe

Das Funk-Rauchmelderset Bellman Visit 868 Safe ist ein solcher Spezial-Rauchmelder, der die entsprechende Personengruppe ideal vor Rauchvergiftungen und Brandverletzungen schützt. Der Hersteller Bellmann ist dabei bekannt in diesem Sektor besonders gute Produkte zu liefern. Denn gerade für diese Modlle gibt es nicht allzu viele gute Anbieter.

Die Installation ist super einfach und benötigt keinerlei Fachkenntnisse. Der Bellmann Spezial Rauchmelder wird mit einer 9 V Batterie betrieben, die bereits im Lieferumfang enthalten ist. Das Alarmsystem ist vorbildlich mit einem Lichtwecker, einem sehr lautem Signalton mit ca. 100 dB und dabei werden alle Frequenzbereiche abgedeckt um bei schwer Hörgeschädigten doch ein besseres Hören noch zu ermöglichen.

Die sehr starken Lichtblitze warnen zuverlässig auch in der Nacht vor entstehendem Rauch und idealerweise ist bereits im Lieferumfang ein Vibrationskissen enthalten. Fällt einmal der Strom aus, dann ist eine Überbrückung durch den integrierten Akku gewährleistet und man wird trotzdem zuverlässig gewarnt. Zu diesem System sind extra beliebig viele Rauchdetektoren zuzukaufen und so ist das Bellmann Funkrauchmelder Set Visit 868 Safe eine sehr gute Lösung für Gehörlose und Hörgeschädigte.

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Alexander

Seit vielen Jahren schreibe ich auf meinem Blog Rauchmelder-Guide.de über die besten Rauchmelder und was beim Umgang zu beachten ist. Ich habe mir die Testsieger bei unabhängigen Testmagazinen gekauft und genau geprüft. Außerdem viele weitere Rauchwarnmelder, die ich über die Jahre in meinen Testberichten getestet habe. Die besten haben es dann auf meinen Blog geschafft. Viele nicht. Seit längerem befasse ich mich intensiv mit Rauchmeldern, Gasmeldern und weiteren Warnmeldern. Von der Montage, über bekannte Probleme, bis hin zu den besten Modellen findest Du alles auf meinem Blog. Schau Dich einfach um. Wenn Du mehr über mich erfahren willst, dann schau auf meiner Über mich Seite rein.

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Ein Kommentar

  1. Dass die KK die Kosten übernehmen müssen, ist ja nun geregelt. ABER! Es gehören dazu noch die Klingelanlage, die NICHT bezahlt wird. Ebenso fallen 30 € pro Gerät an Eigenanteil an! Also muss man wahrscheinlich auch noch dieses einklagen!

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